Erklärung zur Aktionärsrechterichtlinie II


PIMCO Europe GmbH (die „Gesellschaft“) ist zugelassen und wird beaufsichtigt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“). Die Gesellschaft muss die geltenden deutschen Vorschriften einhalten, unter anderem diejenigen, die Aspekte von Artikel 3g der Richtlinie (EU) 2017/828 über die Rechte von Aktionären (SRD II) umsetzen (die „Artikel-3g-Anforderungen“).

Die Gesellschaft gehört zur PIMCO Group (die „PIMCO Group“), eine der weltweit führenden Anlageberatungsgesellschaften für festverzinsliche Wertpapiere. Per 31 Marsch 2024 belief sich das von der PIMCO Group verwaltete Vermögen auf insgesamt 1,89 Billionen USD. Da die PIMCO Group vorwiegend als Anlageberater im Bereich von auf festverzinslichen Anlagen basierenden Produkten tätig ist, stellen Anlagen in Form von Aktien nur einen geringen Teil des von ihr verwalteten Gesamtvermögens dar.

Allgemeiner Ansatz in Bezug auf Mitwirkung

Die PIMCO Group bemüht sich darum, Kundenvermögen zu mehren und zu erhalten, indem sie ihren Kunden hochwertige Anlageverwaltungsdienste anbietet. Die Mitwirkung der PIMCO Group gegenüber Emittenten im Namen ihrer Kunden erleichtert die verantwortungsvolle Allokation und Verwaltung von Kapital im Einklang mit den Anlagezielen der Kunden. Zur Mitwirkung kann unter anderem gehören, Unternehmen, Vermögen und Dienstleister zu überwachen, mit Unternehmen in Dialog zu treten und sie dazu zu bewegen, zu wichtigen Themen Rechenschaft abzulegen und mit anderen Interessengruppen zusammenzuarbeiten. Als Anlageberater, der vorwiegend im Bereich von auf festverzinslichen Anlagen basierenden Produkten tätig ist, arbeitet die PIMCO Group für gewöhnlich im Namen von Kunden, die Anleiheninhaber sind, mit Unternehmen zusammen.

Umwelt, Soziales und Governance

Die PIMCO Group ist überzeugt von Investitionen in Unternehmen, die einen nachhaltigen Rahmen für den Umgang mit Angelegenheiten in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance („ESG“) vorweisen können. Die PIMCO Group ist sich darüber im Klaren, dass ESG-Aspekte ein zunehmend wichtiger Faktor für das Verständnis weltweiter Volkswirtschaften darstellen. Ihre ESG-Anlagepolitik steht unter https://pim.co/y5eww zur Verfügung, und sie veröffentlicht einen jährlichen Bericht über die ESG-Aktivitäten der PIMCO Group. Die jüngste Fassung des „ESG Investing Report“ der PIMCO Group steht unter pimco.com/esg zur Verfügung.

Mitwirkung als Aktionär

Wenn die Gesellschaft Konten verwaltet, auf denen Aktien gehalten werden, die an einem Markt des EWR oder einem vergleichbaren Markt außerhalb des EWR notiert sind, hängt das Ausmaß der Mitwirkung als Aktionär von mehreren Faktoren ab. Unter bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen kann die Gesellschaft zwar in Bezug auf Strategie, finanzielle und nicht finanzielle Leistung und Risiko, Kapitalstruktur, Corporate Governance oder andere Themen aktiv mit der Geschäftsleitung zusammenarbeiten, in der Regel ist das Ausmaß der Mitwirkung als Aktionär der Gesellschaft jedoch auf die verantwortungsbewusste Ausübung von Stimmrechten im Einklang mit der Global Proxy Voting Policy von PIMCO beschränkt. Das Maß der Mitwirkung als Aktionär durch die Gesellschaft beschränkt sich in der Regel auf die verantwortungsvolle Ausübung von Stimmrechten, da ein Konto, auf dem Aktien gehalten werden, in der Regel dadurch gekennzeichnet ist (i) dass eine rein makroökonomisch orientierte Top-down-Anlagestrategie verfolgt wird (die beispielsweise dazu führen kann, dass ein Konto in einen Korb von Aktien investiert, um ein Engagement gegenüber einem Wirtschaftszweig zu erhalten, ohne Einzeltitel auszuwählen), (ii) dass diese Aktien im Rahmen einer Restrukturierung erworben werden, (iii) dass der Aktienanteil in Relation zum gesamten Portfolio unbedeutend ist oder (iv) dass nur ein unbedeutender Anteil der umlaufenden Aktien des Emittenten gehalten werden. Daher hat die Gesellschaft beschlossen, zum derzeitigen Stand keine Mitwirkungspolitik gemäß den Artikel-3g-Anforderungen umzusetzen.

Global Proxy Voting Policy von PIMCO

Die PIMCO Group verfügt über Richtlinien für die Stimmrechtsvertretung, die ihren Ansatz für die Ausübung von Stimmrechten sowie anderer mit Aktien verbundener Rechte beschreibt. Die PIMCO Group hat Institutional Shareholder Services Inc. („ISS“), eine Beratungsgesellschaft für die Stimmrechtsausübung, beauftragt, Dienstleistungen zu Research-Empfehlungen und Stimmrechtsausübung zu erbringen.

Diese Erklärung wird jährlich überprüft und gegebenenfalls aktualisiert, um veränderten Umständen oder Praktiken Rechnung zu tragen.

Offenlegung für Institutionelle Investoren 

Die jüngste Fassung des jährlichen Reports für institutionelle Investoren, die einen Anlageverwaltungsvertrag mit dem Unternehmen geschlossen haben, finden Sie hier.

April 2024